Grundschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Anmeldung
Der Anmeldezeitraum für diese Veranstaltung ist bereits abgelaufen.
Bundeseinheitliche Weiterbildungsmaßnahme
Grundsätzlich hat auch im SHK-Handwerk ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass bei der Installation seiner Anlagen oder von Komponenten, zugehörige elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, den elektrotechnischen Regeln entsprechend, errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Lehrgangsziele:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von Raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten z. B. an Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Lehrkräfte der überbetrieblichen Ausbildung sind als "Elektrofachkraft" berechtigt (gemäß den Auflagen des HPI) die Schulung MET-ELT92 durchzuführen.
Zielgruppen
- Gesellen
- Sachverständige
- Meister
Datei-Downloads
Kosten
- 715,00 €
Stornogebühren gelten gemäß unserer AGB.