Bau- und Arbeitsrechtseminar

21 Jul
2020

Beschreibung

Im Blindflug durch das Haftungsrecht: Abnahme, Gewährleistung und Garantie. Nach wie vor bereitet kein anderes Gebiet im Baurecht an der Basis so viele Verständnisschwierigkeiten, wie die Gewährleistungsproblematik. Hersteller, Händler, Verbraucher aber leider auch Handwerker beurteilen immer wieder völlig falsch, wann ein Gewährleistungsfall vorliegt und wie man dann mit Ansprüchen umgeht. Gewährleistung und Garantie sind auseinander zu halten, ebenso wie Werkvertragsrecht und Kaufrecht. Von allen Mangelanzeigen, die das Handwerk bearbeitet, haben nur etwa 5 % inhaltlich etwas mit Gewährleistung zu tun.

Der korrekte Umgang mit der Problematik ist ein "Drahtseilakt" zwischen Recht und Betriebswirtschaft. Aber auch die Frage, wie die Gewährleistung bei beigestellten Materialien zu handhaben ist oder wie Ansprüche in Richtung Handel durchgesetzt werden, sind Dauerbrenner.

Schwerpunkte im Baurecht sind:

  • Die Abnahme als "Nadelöhr" für die Gewährleistung
  • Abnahme leicht gemacht
  • "Gewährleistung" - das unbekannte Wesen
  • Sinn und Unsinn einer Garantie
  • Gewährleistungsfristen sind überbewertet
  • Umgang mit Mangelanzeigen
  • Beigestellte Materialien und Haftung
  • Regressmöglichkeiten gegenüber Lieferanten und Herstellern im Zusammenhang mit mangelhaften Materialien

 Inhaltliche Schwerpunkte zum Arbeitsrecht:

  • Die Beschäftigung von Schülern und Jugendlichen als Praktikanten und Ferienarbeitnehmer
  • Hinweispflichten bei der Urlaubsgewährung
  • Aktuelle Kurzinfo aus den Parlamenten und Ministerien, z.B. Mindestausbildungsvergütung, Teilzeitausbildung, Abrufarbeit, eAU, etc.
  • Aktuelle Kurzinfo aus den Gerichtssälen

Datum und Uhrzeit

21.07.2020, 09:00 - 16:30 Uhr


Teilnahmegebühren

110,00 € - Mitglieder Fachverband 175,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Anmeldeformular , 196,8 KB